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EU-ÖKO-Verordnung

ABCERT GmbH

Verzeichnis der deutschen Kontrollstellen

Zertifizierung

Mit Bio-Produkten "darf" natürlich jeder kochen. Auf die Herkunft der Zutaten für die Gerichte aus ökologischem/biologischem Anbau darf jedoch nur hingewiesen werden, wenn die Küche auf Grundlage der EG-ÖKO-Verordnung zertifiziert wird. Diese Regelung gilt bereits seit einigen Jahren in Deutschland.

Bei der Zertifizierung wird jährlich von einer staatlich anerkannten Kontrollstelle geprüft, ob bei der Zubereitung der Bio-Gerichte alle Komponenten aus Öko-Anbau stammen, auch im Routinebetrieb konventionelle und ökologisch erzeugte Zutaten getrennt griffbereit sind und ob mengenmäßig der Bio-Zukauf der Anzahl der Bio-Essen entspricht.

Für den Einstieg in die Bio-Küche kann es daher in Deutschland sinnvoll sein, im ersten Schritt noch nicht auf die Öko-Herkunft einzelner Speisen oder Beilagen hinzuweisen und erst später in das Kontrollverfahren einzusteigen, wenn der Umsatzanteil entsprechend groß und zukunftssicher ist.

Auskünfte zu konkreten Fragen erteilen die zugelassenen Kontrollstellen, wie z. B. die ABCERT GmbH.

Ansprechpartner: Sonja Grundnig, Bioland e.V., +49(0)821-346 80-174, Fax: +49(0)821-346 80-120